Wie der Staat besitzt auch die Kirche eine ausgeprägte Struktur, deren kleinste Verwaltungseinheit die Pfarrei ist. An der Spitze einer Kirchengemeinde steht in den meisten Fällen ein Priester. Er wird vom Bischof zum Pfarrer ernannt und vom Leiter des Dekanats, dem Dekan, in sein Amt eingeführt. Auch die beiden wichtigsten Gremien einer Pfarrei – Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat – sind an der Leitung beteiligt.
Die Pfarrgemeinde St. Konrad ist wie jede katholische Kirchengemeinde in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, d.h. eine "juristische Person". Sie wird nach außen hin durch den Kirchenvorstand vertreten. Diese Regelung gilt in Deutschland seit des sogenannten "Kulturkampfes" während der Regierungszeit des Reichskanzlers Otto von Bismarck (1871-1890). Der Pfarrgemeinderat (kurz PGR) berät über alle Bereiche des Gemeindelebens, entwickelt Initiativen und trägt so das Leben der Pfarrgemeinde mit. Pfarrgemeinderäte gibt es seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965).
Unter folgendem Link finden Sie ein YouTube-Video zu den Gremien: Was sind Laiengremien?
Unter folgendem Link können Sie sich über die Handlungsfelder des PGR bzw. der entsprechenden Sachausschüsse informieren.